Eheschliessung - Ungarn Expert

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Eheschliessung

Konsularsachen

Beispiel

Die Braut lebt in Ungarn, der Bräutigem wohnt in Deutschland.
Die Ehe soll in Ungarn geschlossen werden (von uns empfohlen).

Die Braut soll eine Wohnsitzbescheinigung, eine Ledigkeitsbescheinigung und eine Geburtsurkunde - samt beglaubigter Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten/ermächtigten Übersetzer - bei den deutschen Behörden (Standesamt) vorlegen.

Auf Grund dieser Unterlagen werden in Deutschland die zur Eheschließung notwendigen Unterlagen - Wohnsitzbescheinigung des Bräutigams, seine Geburtsurkunde und ein Ehefähigkeitszeugnis - ausgestellt.
Die Unterlagen werden ins Ungarische übersetzt und beglaubigt. Die beglaubigten Übersetzungen müssen vom ungarischen Konsulat - zurzeit (Sommer 2015) in Berlin, Düsseldorf/Essen und München - überbeglaubigt (legalisiert) werden.
Wird die Eheschließung unmittelbar über das Konsulat erledigt, werden bestimmte internationale Unterlagen auch ohne Übersetzung anerkannt. Es fallen Konsulargebühren an.

Die Dokumente landen dann beim ungarischen Standesamt, wo die zur Eheschließung notwendigen Schritte eingeleitet werden.

Zeitbedarf für dieses Verfahren: rechnen Sie bitte mit 6-8 Monaten.

 
 
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