Internationale Urkunden - Ungarn Expert 1985-2024

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Internationale Urkunden

Konsularsachen
Im internationalen Urkundenverkehr werden - falls keine internationalen, mehrsprachigen Urkunden ausgestellt werden - in jedem Fall beglaubigte ungarische Übersetzungen notwendig. Diese Übersetzungen können von einem ermächtigten / beeidigten Übersetzer der ungarischen Sprache - wie von Herrn Ficsor - gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Beurkundungsgesetz sowie dessen Ausführngsbestimmungen) erstellt werden.
Es handelt sich um eine Tätigkeit zur Ergänzung notarieller Geschäfte. Aus diesem Grund werden diese Dokumente mit Beglaubigungsvermerk und/oder (Rund)stempel / Siegel versehen und unterschrieben. Beglaubigungen mit nur einem Bürostempel sind nicht zulässig und werden von Behörden nicht anerkannt. Das Übersetzungsbüro FL Intercoop beglaubigt keine Fremdübersetzungen.

In vielen Fällen - insbesondere im Rechtsverkehr mit Staaten außerhalb der EU - werden Urkunden benötigt, die gemäß dem Haager Abkommen von 1961 mit einer Überbeglaubigung, Legalisierung oder Apostille versehen werden müssen.

Deutschsprachige Personenstandsurkunden werden von der ungarischen Botschaft und den Generalkonsulaten seit dem 1.1.2022 auch ohne ungarische Übersetzung anerkannt.

An welche Behörden müssen Sie sich wenden?

  1. Polizeiliche Führungszeugnisse werden beim Bundesverwaltungsamt in Köln überbeglaubigt: Bundesverwaltungsamt, Postfach, 50728 Köln.
  2. Sonstige öffentliche Urkunden - z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden etc. - werden je nach Bundesland von den zuständigen Regierungspräsidien überbeglaubigt.
    In Nordrhein-Westfalen: Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf; Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster; Bezirksregierung Arnsberg, 59817 Arnsberg; Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
  3. Rechtskräftige Gerichtsurteile und Beschlüsse, Handelsregisterauszüge etc. werden üblicherweise vom Landgerichtspräsidenten überbeglaubigt. In Ausnahmefällen wird diese Überbeglaubigung durch das Justizministerium vorgenommen:
    Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
    Martin-Luther-Platz 40
    40212 Düsseldorf


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