Erbschaft in Ungarn
Konsularsachen
Immobiler oder mobiler Nachlass in Ungarn
Für die Nachlassübergabe ist eine notarielle
Urkunde – der so genannte Nachlassübergabebeschluss – notwendig. Sie müssen
dazu die Sterbeurkunde Ihres (ihrer) Angehörigen und das Testament – falls
vorhanden – samt beglaubigter ungarischer Übersetzung vorlegen.
Ist kein Testament vorhanden, müssen Sie
glaubhaft nachweisen, für den Nachlass alleine berechtigt zu sein. Bei mehreren
möglichen Erben müssen alle Erben vor dem Notar erscheinen oder durch eine
öffentliche Urkunde oder eine Privaturkunde mit voller Beweiskraft
entsprechende Vollmacht erteilen.
Über das weitere Vorgehen informiert Sie Ihr
Notar.