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Ehescheidung

Konsularsachen
von deutschen Staatsangehörigen in Ungarn

Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und leben Sie in Ungarn?
Möchten Sie sich scheiden lassen?

Für die Ehescheidung gilt das deutsche Recht. Ungarische Gerichte legen die §§ 1565, 1566 BGB zu Grunde.
Gemäß deutschem Recht muss das Getrenntleben seit mindestens einem Jahr bestehen.

Besitzen Sie die ungarische Staatsangehörigkeit, leben in Deutschland und möchten sich scheiden lassen?
Tun Sie es NICHT in Deutschland! In Ungarn läuft das Verfahren wesentlich schneller, und vor allem kostengünstiger.

Bevor Sie irgendetwas unternehmen, Kontaktieren Sie bitte die Konsularabteilung einer ungarischen Auslandsvertretung, wo Sie kompetenten Rat bekommen.



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