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Geburten

Konsularsachen
Haben Sie die ungarische Staatsangehörigkeit und leben Sie in Deutschland (Österreich)?
Haben Sie Nachwuchs bekommen?

Sie müssen für Ihr Kind einen ungarischen Reisepass beantragen und das Kind dazu bei der ungarischen Auslandsvertretung in Berlin (Botschaft), Düsseldorf, München oder Stuttgart (Generalkonsulate) anmelden. Das Kind wird beim ungarischen zentralen Standesamt registriert, es wird eine ungarische Geburtsurkunde ausgestellt. Für die Registrierung ist eine amtliche Übersetzung der Geburtsurkunde notwendig.

Sie müssen persönlich in der Konsularabteilung vorsprechen. Bitte einen Termin vereinbaren.

ACHTUNG! In der Schengener Zone bestehen zwar normalerweise keine Grenzkontrollen, die deutsche (österreichische) Geburtsurkunde des Kindes reicht aber nicht für Grenzübertritte aus! Das Kind dürfen Sie erst im Besitz eines Reisedokumentes über die Grenze mitnehmen!


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