Eheschließung
Konsularsachen
Beispiel
Die Braut lebt in Ungarn, der Bräutigam wohnt in Deutschland.
Die Ehe soll in Ungarn geschlossen werden (empfehlenswert).
Die Braut soll eine Wohnsitzbescheinigung (lakbejelentő), eine Ledigkeitsbescheinigung (tanúsítvány házasságkötés céljára) und eine Geburtsurkunde (születési anyakönyvi kivonat) - samt beglaubigter Übersetzung durch Herrn Ficsor, als in Deutschland ermächtigter Übersetzer) - bei den deutschen Behörden (Standesamt) vorlegen.
Auf Grund dieser Unterlagen werden in Deutschland die zur Eheschließung notwendigen Dokumente - Wohnsitzbescheinigung des Bräutigams, seine Geburtsurkunde und ein Ehefähigkeitszeugnis - ausgestellt.
Alle Unterlagen werden ins Ungarische übersetzt und beglaubigt. Die beglaubigten ungarischen Übersetzungen müssen von der Konsularabteilug der Botschaft von Ungarn in Berlin oder den Generalkonsulaten in Düsseldorf, München oder Stuttgart überbeglaubigt (legalisiert) werden.
Es fallen Konsulargebühren an.
Die Dokumente werden dem ungarischen Standesbeamten vorgelegt und die zur Eheschzließung in Ungarn notwendigen Schritte werden eingeleitet.
Zeitbedarf für dieses Verfahren: Rechnen Sie bitte mit 6-8 Monaten.