Erbschaft in Ungarn
Konsularsachen
Immobiler oder mobiler Nachlass in Ungarn
Für die Nachlassübergabe ist eine notarielle Urkunde – der so genannte Nachlassübergabebeschluss – notwendig. Sie müssen dazu die Sterbeurkunde Ihres (ihrer) Angehörigen und das Testament – falls vorhanden – samt beglaubigter ungarischer Übersetzung vorlegen.
Ist kein Testament vorhanden, müssen Sie glaubhaft nachweisen, für den Nachlass alleine berechtigt zu sein. Bei mehreren möglichen Erben müssen alle Erben vor dem Notar erscheinen oder durch eine öffentliche Urkunde oder eine Privaturkunde mit voller Beweiskraft entsprechende Vollmacht erteilen.
Über das weitere Vorgehen informiert Sie Ihr Notar.